Verrückter Prozess

Verurteilter Terrorist blitzte mit Klage gegen Disney ab

Beran A. (21) plante den Swift-Terror-Anschlag
© zVg:so zeigtesich der zu 15 Jahre Haft verurteilte
Weil in der Doku „The End of an Era“ über Taylor Swift das Haus der Familie von Beran E. zu sehen war, wollte der zu 15 Jahren verurteilte verhinderte Attentäter eine Entschädigung von Disney+. Beran A. kam mit dem Wunsch nicht durch.
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Wien. Die bekannte Vorgeschichte: Im Sommer 2024 sollte US-Superstar Taylor Swift im Rahmen zweimal  in Wien auftreten, was ein 21-jähriger IS-Fan aus Niederösterreich mit Attentaten bei oder am Rande der Auftritte spektakulär torpedieren wollte. Der Anschlag konnte zum Glück vereitelt werden und Beran A. wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Arda K. wurde im selben Prozess zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Taylor Swift-Doku sorgt erneut für unerwarteten Gesprächsstoff.
Taylor Swift-Doku sorgt erneut für unerwarteten Gesprächsstoff. © Disney+

Knapp ein halbes Jahr später kam die Causa nun noch einmal vor Gericht - mit einem unerwarteten Twist. Der verurteilte Terrorist Beran A. hat den US-Konzern Walt Disney nämlich auf Entschädigung geklagt, weil in einer sechsteiligen Disney+-Doku über Taylor Swift („The End of an Era“) das Haus der Familie von Beran E. in Niederösterreich mitsamt Straßenschild gezeigt wurde.

Nur Anwälte (links Ulrike Zeller für Beran E., rechts Georg Kresbach für Disney) kamen zum Prozess.
Nur Anwälte (links Ulrike Zeller für Beran E., rechts Georg Kresbach für Disney) kamen zum Prozess. © -

Die Wiener Kanzlei Suppan und Partner vertritt den Standpunkt, dass hierbei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und beruft sich auf § 7a des österreichischen Mediengesetzes („Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“). Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der enormen Reichweite der weltweit ausgestrahlten Disney-Produktion ab.

15 Jahre Haft! Swift-Attentäter Beran A. schuldig
15 Jahre Haft! Swift-Attentäter Beran A. schuldig gesprochen. © oe24

Der durchaus als absurd zu wertende Prozess fand Mittwochvormittag am Wiener Straflandesgericht statt. Ein großer Saal wr nicht notwendig, denn weder Beran B. selbst noch Vertreter der Beschuldigten aus den USA werden zur Verhandlung kommen. Beide Seiten werden von Wiener Anwälten vertreten.

Urike Zeller, Beran A.s Anwältin, sah durch die Veröffentlichung der Adresse die "Sicherheitsinteressen" ihres Mandanten und dessen Eltern verletzt. "Seine Tat hat viel Empörung verursacht", so Zeller. Die Doku habe die Adresse einem Millionenpublikum "auf dem Silbertablett" geliefert. Dem widersprach Georg Kresbach, der Disney in diesem Prozess vertrat. "Der Antragsteller hat sich durch seine Tat zum Teil der Öffentlichkeit gemacht."

Anwältin meldete volle Berufung an

Dieser Logik folgte auch die Richterin: "Der wohnt dort nicht, der hat seit zwei Jahren nicht mehr dort gewohnt und der wird auch die nächsten Jahre nicht dort wohnen." Aber selbst wenn: "Der Wohnsitz gehört nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich." Außerdem wurde den Eltern  bereits im Vorfeld eine Entschädigung von je 3.000 Euro bezahlt und die Sequenz am 12. Mai, etwa ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung und zwei Wochen nach Kontaktaufnahme, gelöscht.

Darüber hinaus wurde in dem Video, das entgegen Zellers Wünschen vor Medienvertretern gezeigt wurde, Beran A.s Name nicht genannt. Auch sei er alleine durch die Doku nicht identifizierbar, begründete die Richterin. Der Antragsteller hat die Verfahrenskosten zu ersetzen, Zeller meldete volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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