Wien. Die bekannte Vorgeschichte: Im Sommer 2024 sollte US-Superstar Taylor Swift im Rahmen zweimal in Wien auftreten, was ein 21-jähriger IS-Fan aus Niederösterreich mit Attentaten bei oder am Rande der Auftritte spektakulär torpedieren wollte. Der Anschlag konnte zum Glück vereitelt werden und Beran A. wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Arda K. wurde im selben Prozess zu 12 Jahren Haft verurteilt.
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Knapp ein halbes Jahr später kam die Causa nun noch einmal vor Gericht - mit einem unerwarteten Twist. Der verurteilte Terrorist Beran A. hat den US-Konzern Walt Disney nämlich auf Entschädigung geklagt, weil in einer sechsteiligen Disney+-Doku über Taylor Swift („The End of an Era“) das Haus der Familie von Beran E. in Niederösterreich mitsamt Straßenschild gezeigt wurde.
Die Wiener Kanzlei Suppan und Partner vertritt den Standpunkt, dass hierbei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und beruft sich auf § 7a des österreichischen Mediengesetzes („Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“). Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der enormen Reichweite der weltweit ausgestrahlten Disney-Produktion ab.
Der durchaus als absurd zu wertende Prozess fand Mittwochvormittag am Wiener Straflandesgericht statt. Ein großer Saal wr nicht notwendig, denn weder Beran B. selbst noch Vertreter der Beschuldigten aus den USA werden zur Verhandlung kommen. Beide Seiten werden von Wiener Anwälten vertreten.
Urike Zeller, Beran A.s Anwältin, sah durch die Veröffentlichung der Adresse die "Sicherheitsinteressen" ihres Mandanten und dessen Eltern verletzt. "Seine Tat hat viel Empörung verursacht", so Zeller. Die Doku habe die Adresse einem Millionenpublikum "auf dem Silbertablett" geliefert. Dem widersprach Georg Kresbach, der Disney in diesem Prozess vertrat. "Der Antragsteller hat sich durch seine Tat zum Teil der Öffentlichkeit gemacht."
Anwältin meldete volle Berufung an
Dieser Logik folgte auch die Richterin: "Der wohnt dort nicht, der hat seit zwei Jahren nicht mehr dort gewohnt und der wird auch die nächsten Jahre nicht dort wohnen." Aber selbst wenn: "Der Wohnsitz gehört nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich." Außerdem wurde den Eltern bereits im Vorfeld eine Entschädigung von je 3.000 Euro bezahlt und die Sequenz am 12. Mai, etwa ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung und zwei Wochen nach Kontaktaufnahme, gelöscht.
Darüber hinaus wurde in dem Video, das entgegen Zellers Wünschen vor Medienvertretern gezeigt wurde, Beran A.s Name nicht genannt. Auch sei er alleine durch die Doku nicht identifizierbar, begründete die Richterin. Der Antragsteller hat die Verfahrenskosten zu ersetzen, Zeller meldete volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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