Höherer Strafrahmen für Bilanzfälschung angedacht
"Hier wäre eine Anpassung fällig", meinte Bandion-Ortner. Bei Betrug und Untreue seien die Strafrahmen hingegen ausreichend.
Weiters sollten die verschiedenen Regelungen zu Bilanzdelikten aus mehreren Gesetzen im Strafgesetzbuch zusammengeführt werden. Auch möchte die Ministerin künftig ungerechtfertigte Bereicherung verstärkt abschöpfen lassen, nach dem Motto "Verbrechen darf sich nicht lohnen".
Wirtschaftskriminalität werde immer komplexer, die Verfahren dauerten oft sehr lange, so die Ministerin. Als Antwort auf diese Situation sollten eigene Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafrecht eingerichtet werden.
Diese sollten aber keine eigenen Behörden sein, sondern spezialisierte Gruppen der Staatsanwaltschaft an den vier Oberlandesgerichten (OLG Wien, Graz, Linz und Innsbruck). Staatsanwälte und Richter in diesen Bereichen müssten ein wirtschaftliches Grundverständnis haben, fordert Bandion-Ortner.
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