Achtung, teuer!

10.000 Euro Strafe ab November! Was Autofahrer jetzt wissen müssen

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Ab 1. November gelten in Österreich wieder besondere Regeln für Winterreifen. Wer bei Schnee, Eis oder Schneematsch mit der falschen Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern im schlimmsten Fall auch Probleme nach einem Unfall.
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Die situative Winterreifenpflicht gilt in Österreich jedes Jahr von 1. November bis einschließlich 15. April. Sie betrifft Pkw und leichte Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Entscheidend sind die Straßenverhältnisse: Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen auf allen vier Rädern geeignete Winterreifen montiert sein. Sind die Straßen trocken und herrschen keine winterlichen Bedingungen, dürfen Autofahrer weiterhin mit Sommerreifen fahren.

Wer sein Auto bei trockenem Wetter mit Sommerreifen abstellt, begeht allein dadurch keinen Verstoß.

Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt

Autofahrer müssen nicht unbedingt einen eigenen Satz Winterreifen kaufen. Auch Ganzjahresreifen können die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Anerkannte Kennzeichnungen sind unter anderem M+S, M.S. und M&S sowie das Schneeflockensymbol. Wichtig ist außerdem die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Schneeketten erlaubt. Sie dürfen anstelle von Winterreifen verwendet werden, wenn die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.

So viel Profil müssen Winterreifen haben

Vor dem Winter sollten Autofahrer nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch den Zustand ihrer Reifen kontrollieren. © Getty Images

Vor dem Winter sollten Autofahrer nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch den Zustand ihrer Reifen kontrollieren. Für Pkw gelten folgende Mindestprofiltiefen:

  • Radialreifen: mindestens vier Millimeter
  • Diagonalreifen: mindestens fünf Millimeter

Ist das Profil zu stark abgefahren, gilt der Reifen rechtlich nicht mehr als Winterreifen – selbst wenn die entsprechende Kennzeichnung noch vorhanden ist.

Bis zu 10.000 Euro Strafe möglich

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Besonders teuer kann es werden, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Der im Artikel genannte Strafrahmen reicht in solchen Fällen bis zu 10.000 Euro.

Die Polizei kann außerdem Maßnahmen setzen, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Kommt es zu einem Unfall, kann die falsche Bereifung auch versicherungsrechtliche Folgen haben oder bei der Beurteilung eines möglichen Mitverschuldens eine Rolle spielen.

Für Lkw und Busse gelten andere Regeln

Bei schweren Fahrzeugen gelten strengere Vorschriften. Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen zwischen 1. November und 15. April die vorgeschriebene Winterausrüstung verwenden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Fahrbahn gerade trocken oder verschneit ist.

Für Omnibusse endet die entsprechende Winterreifenpflicht bereits am 15. März.

Wann sollte man die Reifen wechseln?

Viele Autofahrer orientieren sich an der Faustregel "von O bis O" – von Oktober bis Ostern. Rechtlich entscheidend sind bei Pkw jedoch der Zeitraum von 1. November bis 15. April und die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Wer in den kommenden Wochen frühmorgens oder in höher gelegenen Regionen unterwegs ist, sollte den Reifenwechsel rechtzeitig einplanen. Denn sobald Schnee, Eis oder Schneematsch auf der Straße liegen, kann die Fahrt mit Sommerreifen teuer werden.

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