20 Jahre statt lebenslang - mit dieser Entscheidung ist am Dienstag im Justizpalast die Berufungsverhandlung im Mordfall Jennifer Scharinger zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab einer Strafberufung von Verteidigerin Astrid Wagner Folge, die den Ex-Freund der vorsätzlich getöteten jungen Frau vertrat. Ausschlaggebend für die Strafreduktion waren zahlreiche Milderungsgründe, die das Erstgericht nach Ansicht des OLG nicht hinreichend berücksichtigt hatte.
Acht Jahre lang blieb ihr schreckliches Schicksal ein Rätsel. Der Ex-Freund von Jennifer Scharinger wurde Ende August wegen Mordes zu einer lebenslanger Haft verurteilt.
Der mittlerweile 33-Jährige hatte Scharinger im Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erwürgt und anschließend in einem Waldstück verscharrt. "Ich schäme mich. Ich schäme mich dafür, dass ich das gemacht habe", sagte der Mann im Justizpalast. Er habe "nicht den Mut gehabt, mich zu stellen" und sich aus "Angst vor der Verantwortung" erst nach acht Jahren an die Polizei gewandt.
Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits vor einigen Wochen in nicht öffentlicher Sitzung den Schuldspruch wegen Mordes bestätigt hatte, ist mit der nunmehrigen Entscheidung die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls Scharinger rechtskräftig abgeschlossen. Der 33-Jährige wird infolge einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung seine Haftstrafe in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verbüßen.
Grausame Tat aus Wut
Der Angeklagte soll die junge Frau im Jänner 2018 mehrere Minuten lang gewürgt haben. Auslöser soll gewesen sein, dass sie sich von ihm trennen wollte. Besonders schwer wog, dass die Tat in ihrer eigenen Wohnung geschah. Der 33-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig und gestand den Mord.
Familie erhält 35.000 Euro
Für die Angehörigen war die jahrelange Ungewissheit eine enorme Belastung. Jennifers Mutter suchte ihre Tochter fast acht Jahre lang, sogar auf eigene Kosten wurden Grabungen organisiert. Bereits im August sprach das Gericht der Mutter 20.000 Euro und der Schwester 15.000 Euro Trauerschmerzengeld zu.
Urteil war zuerst noch nicht rechtskräftig
Die Verteidigerin Astrid Wagner legte bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Damit war das Urteil nach der ersten Instanz noch nicht rechtskräftig.
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