Wichtige Änderung

Neue Regeln beim Familienbonus: Das müssen Eltern jetzt tun

Ein Mann und eine Frau lesen zusammen mit einem kleinen Kind ein Buch auf dem Sofa.
© Getty Images/Westend61
Für viele Familien in Österreich ändert sich ab 1. Jänner 2027 eine wichtige Steuerentlastung.
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Beim Familienbonus Plus gelten künftig neue Regeln für die Aufteilung zwischen den Eltern. Wer den Bonus bisher vollständig für sich beansprucht hat, könnte künftig weniger bekommen. Besonders Familien, in denen ein Elternteil wegen Kinderbetreuung nur wenig oder gar kein Einkommen erzielt, sollten rechtzeitig prüfen, welche finanziellen Folgen die Umstellung hat.

Der Familienbonus Plus reduziert die Einkommensteuer und steht grundsätzlich jenen Personen zu, die Familienbeihilfe beziehen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Bonus haben. Die gesetzlichen Höchstbeträge bleiben durch die Reform unverändert. Neu geregelt wird vor allem, wie der Betrag zwischen zwei anspruchsberechtigten Elternteilen aufgeteilt werden darf.

Ab 2027 sind grundsätzlich drei Varianten vorgesehen: 75:25, 25:75 oder eine gleichmäßige Aufteilung von 50:50. Die bisher häufig genutzte Variante, dass ein Elternteil den gesamten Bonus erhält, ist damit nicht mehr in jedem Fall möglich.

Wann weiterhin 100 Prozent möglich sind

Es gibt allerdings Ausnahmen. Leben die Eltern in einer Partnerschaft, kann ein Elternteil den gesamten Familienbonus weiterhin beanspruchen, wenn das betreffende Kind noch nicht vier Jahre alt ist oder ein anderes Kind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. Auch ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe wird in diesem Zusammenhang einem Kind unter vier Jahren gleichgestellt.

Ist nur eine Person anspruchsberechtigt, bleibt ebenfalls der volle Familienbonus möglich. Für getrennt lebende Eltern gelten eigene Voraussetzungen: Hat der andere Elternteil Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag, kommen grundsätzlich ebenfalls die Aufteilungen 75:25, 25:75 oder 50:50 infrage. Bei einem Kind unter vier Jahren oder mit erhöhter Familienbeihilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine vollständige Zuordnung an einen Elternteil möglich.

Die neue Aufteilung kann finanzielle Nachteile bringen, wenn ein Elternteil seinen Anteil nicht vollständig nutzen kann. Denn der Familienbonus Plus senkt die Einkommensteuer höchstens auf null. Wer nur wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, kann den ihm zugewiesenen Betrag daher möglicherweise nicht ausschöpfen.

Was jetzt beim Arbeitgeber zu tun ist

Wer den Familienbonus bereits während des Jahres über die Lohnverrechnung erhält, sollte die Änderung vor dem Jahreswechsel mit dem Arbeitgeber beziehungsweise der Personalverrechnung klären. Wird der Bonus bisher vollständig berücksichtigt und ist ab 2027 eine andere Aufteilung vorgeschrieben, kann eine neue Erklärung erforderlich sein.

Dafür ist das Formular E 30 vorgesehen. Ab 1. Jänner 2027 kommt das neue Formular E 33 zur Anwendung. Die notwendigen Angaben und Nachweise müssen bei der Lohnverrechnung eingereicht werden. So lässt sich vermeiden, dass der bisherige Betrag weiterhin in falscher Höhe berücksichtigt wird und es später zu einer Nachzahlung kommt.

Wichtig ist außerdem: Auch wenn der Familienbonus bereits monatlich über das Gehalt berücksichtigt wurde, muss er bei einer Arbeitnehmerveranlagung erneut beantragt werden. Das ist über FinanzOnline oder mit der Beilage L 1k möglich. Wer 2027 den Steuerausgleich für das Jahr 2026 macht, ist noch von den bisherigen Regeln betroffen. Die neuen Vorgaben gelten für das Steuerjahr 2027 und werden daher beim Steuerausgleich ab 2028 relevant.

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