Der alte rosa oder graue Papierführerschein hat noch nicht ausgedient. Auch ältere Scheckkarten müssen nicht sofort ersetzt werden. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, müssen allerdings spätestens bis zum 19. Jänner 2033 umgetauscht werden.
Bis dahin bleiben die Dokumente grundsätzlich gültig – vorausgesetzt, die persönlichen Angaben sind lesbar und das Foto ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Wer nicht so lange warten möchte, kann seinen Führerschein bereits jetzt freiwillig tauschen.
Kein Umtausch nach Jahrgängen
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Der Austausch ist bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich möglich. Anders als in Deutschland gibt es hier keinen gestaffelten Zeitplan, bei dem bestimmte Geburtsjahrgänge früher an der Reihe sind.
Wer den Stichtag 19. Jänner 2033 versäumt, darf sich nicht mehr auf die Gültigkeit des alten Dokuments verlassen. Die Lenkberechtigung selbst geht durch den rein administrativen Umtausch allerdings nicht verloren.
Weniger Wartezeit bei Prüfungen
Unabhängig vom verpflichtenden Führerschein-Umtausch sind bereits am 1. September 2026 mehrere Änderungen durch die 23. Führerscheingesetz-Novelle in Kraft getreten.
Wer bei der theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung durchfällt, darf bereits nach zwölf statt bisher 14 Tagen erneut antreten. Für die Klasse AM gilt diese Verkürzung allerdings nicht.
Auch bei Prüfungsbetrug wird es strenger: Wer bei der theoretischen Prüfung schummelt, muss künftig mit einer Sperre von 18 Monaten rechnen. Bisher waren es neun Monate. Bestraft werden können außerdem Personen, die technischen Prüfungsbetrug organisieren oder ermöglichen.
Neue Fristen für bestimmte Führerscheine
Weitere Änderungen betreffen die Klassen C und D. Ab dem 60. Geburtstag gilt wieder die reguläre fünfjährige Befristung. Die bisherige zweijährige Verlängerungsfrist entfällt.
Auch der internationale Führerschein wird länger gültig. Nach dem Wiener Übereinkommen beträgt seine Gültigkeit künftig drei statt bisher einem Jahr. Für Länder, in denen ältere internationale Abkommen gelten, bleibt es allerdings bei einem Jahr.
Wer seinen Führerschein verliert oder bestohlen bekommt, darf mit einer entsprechenden Bestätigung künftig bis zu acht Wochen weiterfahren. Bisher waren es vier Wochen.
Diese EU-Regeln kommen noch
Auch auf EU-Ebene sind weitere Neuerungen geplant. Ab 26. November 2027 soll die Gewichtsgrenze für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge mit B-Führerschein auf bis zu 4.250 Kilogramm steigen. Die Erleichterung gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht automatisch für jedes Elektroauto.
Ab 26. November 2028 soll außerdem eine zusätzliche Möglichkeit für begleitetes Fahren ab 17 Jahren kommen. Österreich hat mit L17 bereits ein eigenes Modell, bei dem Jugendliche nach entsprechender Ausbildung schon mit 17 Jahren alleine fahren dürfen. Die neue EU-Variante sieht hingegen vor, dass bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung gefahren werden darf.
Bis Ende 2030 soll schließlich ein einheitlicher digitaler EU-Führerschein verfügbar sein. Dieser soll am Smartphone abrufbar und in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt aber weiterhin möglich.
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