Neue Gesetze

Preisbremse und E-Mopeds: DAS gilt ab dem 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober gelten neue Gesetze. Unter anderem tritt die Spritpreisbremse in Kraft, dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Fahrradwegen fahren und wird eine Paketsteuer eingeführt.
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Mit dem 1. Oktober treten neue Gesetze und Steuern in Kraft. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

Paketsteuer

Die neue Paketsteuer verteuert viele Online-Bestellungen. Versandhändler mit mehr als 100 Mio. Euro Umsatz in Österreich müssen ab 1. Oktober die Steuer in Höhe von zwei Euro pro Paket oder Bestellung bezahlen. Inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Die betroffenen Unternehmen werden die Mehrkosten an die Kunden voraussichtlich weiterreichen. Die Handelsbranche lehnt die Paketabgabe ab und erwartet Umsatzrückgänge. Mehrere Händler wollen die Abgabe rechtlich bekämpfen.

16 große Online-Händler und Online-Marktplätze, die Pakete an Endverbraucher verschicken, sind von der nationalen Paketsteuer betroffen. Zu den Unternehmen zählen unter anderem Amazon, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Shop-Apotheke, Temu, XXXLutz und Zalando. Betroffen von der Abgabe sind laut Handelsverband auch 4.000 österreichische Betriebe, die über große Online-Marktplätze an Konsumenten verkaufen. Versandhändler können sich entscheiden, ob sie die Steuer pro Paket oder pro Bestellung berechnen und abführen.

Wenn der Händler sich für eine Paketsteuer-Berechnung pro Bestellung entscheidet, muss ein Kunde zum Beispiel für eine Bestellung mit drei Paketen nur einmal die Abgabe von 2,40 Euro zahlen. Bei Rücksendungen nach erfolgreicher Paket-Zustellung bleibt die Steuerpflicht bestehen. Das Finanzministerium geht von einem Paketsteueraufkommen von 280 Mio. Euro pro Jahr aus. Dies soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli zum Teil gegenfinanzieren.

Spritpreisbremse

Mit 1. Oktober tritt die Spritpreisbremse der Regierung in Kraft, am 30. November soll sie wieder enden. In den zwei Monaten sollen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer in Summe 12 Cent je Liter Benzin und Diesel sparen. Dafür wird die Mineralölsteuer um 6,7 Cent gesenkt, hinzu kommt eine Margenbegrenzung um 3,5 Cent pro Liter. Dem Eingriff in die Preise waren intensive Diskussionen innerhalb der Regierung vorausgegangen.

Die SPÖ hatte sich für eine Margenbremse stark gemacht, die von den Regierungspartnern und Wirtschaftsvertretern kritisch gesehen wird. Der Energiehandel warnte gar vor einem Tankstellensterben. Nationalbank-Gouverneur Martin Kocher sprach sich für alternative Maßnahmen aus. Konkret könne man "die besonders betroffenen Pendler entlasten". IHS-Ökonom Sebastian Koch erwartet, dass durch die Preisbremse der Regierung die Inflationsrate um ungefähr 0,2 Prozentpunkte gedämpft wird.

E-Mopeds

Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn. Österreich stuft diese L1e-B-Fahrzeuge als zweirädrige Kleinkrafträder ein - mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen. Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Prüfplakette, Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Helmpflicht.

E-Mopeds, also einspurige ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, sind nun nicht mehr den Fahrrädern gleichgestellt. Vielmehr werden sie den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotoren gleichgestellt.

Die E-Mopeds wurden vor allem von Essenszustellern verwendet, laut ÖAMTC sind aber auch zahlreiche Privatpersonen von der Neuregelung betroffen. Bei Missachtung der strengeren Vorschriften drohen gesetzliche Höchststrafen von bis zu 10.000 Euro. Gerade in der Anfangsphase werde man auf "Information und Aufklärung setzen", betonte die Wiener Polizei. Eine Übergangsfrist, in der ausschließlich abgemahnt wird, ist jedoch nicht vorgesehen.

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