300.000 € Schaden

Schülerin (16) zündete aus Rache Gymnasium an

Feuerwehrleute stehen vor einem Gymnasium, daneben ein ausgebrannter und beschädigter Klassenraum.
© FF Hallein
Eine 16-Jährige und ihr Freund (17) erhielten jeweils sechs Monate bedingte Haft - wie sie den Schaden bezahlen wollen, ist noch völlig offen.
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Slzbg. Der Brand in der Schulbibliothek im Bundesgymnasium Hallein am 11. Mai 2026 führte am Freitag zu einem gerichtlichen Nachspiel am Landesgericht Salzburg: Eine 16-jährige damalige Schülerin des Gymnasiums - die jetzt einen AMS-Kurs macht - und ihr damaliger 17-jähriger Freund, ein Lehrling (der jetzt die Abendschule besucht), wurden wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Die beiden zeigten sich voll geständig und sprachen von psychischen Problemen.

Feuer am Tag von möglichem Rauswurf

Vor dem Schöffensenat schilderte die Erstangeklagte, dass sie die Tat aus "tiefer Verzweiflung" begangen habe. Es habe Konflikte mit ihren Eltern, Lehrkräften und Mitschülern gegeben. Ein Ausschluss von der Schule aufgrund von Verfehlungen und Drogenproblemen stand im Raum. Die Konferenz dazu war am Tag der Brandstiftung anberaumt. Es sei ihr psychisch nicht gut gegangen, sie sei frustriert und wütend gewesen und habe sich gedacht, "die Schule muss weg", sagte die Angeklagte.

Sie habe - wohl aus Rache - einen Drang verspürt, etwas zu tun, erklärte das Mädchen. In der Nacht auf den 11. Mai habe sie Benzin bei einer Tankstelle besorgt. Gemeinsam mit ihrem Freund ging sie mit den drei Benzinkanistern zur Schule, wo sie mit einem Stein ein Fenster einschlugen und sich ins Innere des Gebäudes begaben. Den Schilderungen zufolge versuchte sie in der Bibliothek das an verschiedenen Stellen verschüttete Benzin zunächst mit einer Zigarette anzuzünden. Als das nicht funktionierte, reichte der Freund ihr einen mit Benzin getränkten Stofffetzen, mit dem das Feuer schließlich mithilfe eines Feuerzeuges entfacht wurde. Danach sind die beiden sofort geflüchtet.

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung dazu ab. Das Gericht erteilte eine Weisung zur Bewährungshilfe. Die 16-Jährige muss auch eine Psychotherapie absolvieren und eine Drogenberatungsstelle aufsuchen.

Der rund 300.000 Euro Gesamtschaden betrifft einerseits die Bundesimmobiliengesellschaft, die um rund 200.000 Euro aufgrund von Schäden am Gebäude geschädigt wurde. Rund 92.400 Euro Schaden gehen zu Lasten der Bildungsdirektion. Beide bzw. deren Versicherungen werden das Geld wohl noch von dem Duo einklagen.

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