Fall Daniela K.

Telefonzellen-Mord: Freispruch für Studien-Kollegen

Ein Mann mit verpixeltem Gesicht sitzt in einem Gerichtssaal.
© APA/EXPA/ JOHANN GRODER
Knalleffekt im sogenannten Telefonzellen-Mord an Daniela K. 2005 in Innsbruck: Der angeklagte 42-jährige Ex-Studienkollege wurde  am Freitag von einem Geschworenengericht freigesprochen.
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Tirol. Dem seit langem in Australien lebenden, nunmehrigen Top-Manager im Sportbereich war vorgeworfen worden, zu Studienzeiten in Innsbruck seine 19-jährige Kommilitonin in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Stiche mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in Brust und Rücken vor einer Telefonzelle am Rapoldipark getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor - wie auch der Angeklagte - eine Studenten-Party besucht hatte, im Rapoldipark.

Der Wahrspruch der Geschworenen über den angeklagten Auswanderer, der freiwillig zum Prozess nach Europa kam, ist vorerst nicht rechtskräftig.

Das Mordopfer Daniela K. aus Niederösterreich - wer tötete die Wirtschaftsstudentin?
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Staatsanwältin Adelheid Steiner zeichnete in ihrem Schlussplädoyer Freitagmittag ein Bild des angeblichen Charakters des Angeklagten, indem sie Zeugenaussagen zusammenfasste, die ihn unter Alkoholeinfluss als aggressiv darstellten, und betonte, dass er Kampfsportler war. Laut Aussagen sei der Angeklagte "umgänglich, aber egoistisch", andere beschrieben ihn als cholerisch, der sich schnell über Kleinigkeiten ärgerte.

Verteidiger Mathias Kapferer reagierte wiederum durchaus emotional auf die Ausführungen der Staatsanwältin. "Sie haben gelogen", hob er zu Beginn seines Plädoyers an und bezog sich damit vor allem darauf, dass Steiner nicht entsprechend gewürdigt habe, dass es keine einzige DNA-Spur gebe, die darauf verweise, dass sein Mandant tatsächlich am Tatort gewesen sei. Es gab keinen einzigen eindeutigen Beweis", sagte Kapferer. Jede einzelne DNA-Spur sei "harmlos erklärbar": "Bei einer Party greift man sich eben an und blödelt herum."

"Bitte sprechen Sie mich frei", schloss sich der Angeklagte am Ende seinem Verteidiger an - die Geschworenen hielten sich unisono daran.

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