Kurzzeitvermietung

Wien verschärft jetzt die Regeln für Airbnb & Co.

Ein Mann mit Weste „MAGISTRATSDIREKTION“ spricht vor Wohnungstüren mit einer Person.
© Stadt Wien/ Gruppe Sofortmaßnahm
Wien beschließt kommenden Dienstag in einer Landtagssitzung weitere Verschärfungen in Sachen Kurzzeitvermietung. Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) nach SP-Parteisitzungen am Freitag angekündigt.
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Gastgeberinnen und Gastgeber, die ihre Unterkunft vorübergehend vermieten wollen, müssen sich ab kommendem Jahr in ein Register eintragen. Auch Umwidmungen werden erschwert.

Ludwig führte in einer Pressekonferenz den in vielen europäischen Städten spürbaren Trend zur Kurzzeitvermietung ins Treffen. Wien sei hier nicht ausgenommen, betonte er. Um zu verhindern, dass ganze Stadtviertel von dieser Tendenz geprägt würden, ergreife man Maßnahmen. Zu den bereits bestehenden Vorschriften würden nun weitere dazukommen

Nummer in Zukunft verpflichtend

Alle Vermieterinnen und Vermieter werden künftig über ein Register eine Nummer beantragen müssen, die bei Inseraten verpflichtend anzugeben ist. Ohne gültige Nummer wird das Anbieten von Unterkünften nicht mehr zulässig sein. Darüber hinaus sollen Plattformen wie Airbnb oder Booking.com verpflichtet werden, die Angaben zu überprüfen und ungültige Inserate zu entfernen. Das Register kommt mit Jahresbeginn 2027. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist. Vermieter haben drei Monate Zeit sich eine Nummer zu holen, um ihre Bleibe legal Touristinnen und Touristen überlassen zu dürfen.

Umwidmung wird erschwert

Parallel dazu soll die Umwidmung ganzer Gebäude in Beherbergungsbetriebe erschwert werden. Denn auch dieser Trend sei zu bemerken, berichtete Ludwig. Dies entziehe ebenfalls Wohnraum. Zudem würden derartige Apartmenthäuser auch eine "Schmutz-Konkurrenz" zu Hotels und Pensionen darstellen.

"Dem wollen wir einen Riegel vorschieben", sagte Ludwig im Anschluss an die SPÖ-Sitzungen. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen weiterhin Wohnzwecken dienen. Die Maßnahme greift auch rückwirkend. Ansuchen, die seit dem 10. Oktober gestellt wurden, fallen bereits unter die neuen Vorschriften.

Die bereits bestehenden Gesetze bleiben unverändert. In Wien gelten bereits seit 2024 strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Untersagt ist diese etwa, wenn die Mietdauer von insgesamt 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Lediglich mit einer Ausnahmebewilligung ist das möglich.

Generell verboten ist Kurzzeitvermietung im Gemeindebau. Ludwig versicherte bei der Gelegenheit, dass der Neubau und die Sanierung der Gemeindebauten trotz angespannter Budgetsituation wie geplant weitergehen werden. Auch sei kein Verkauf von Gemeindewohnungen - wie er etwa zuletzt in Wiener Neustadt beschlossen worden sei - geplant, schwor er.

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