Der Haftbefehl wurde bereits am 20. August 2026 erlassen und ist laut Amtsgericht weiterhin gültig. Er soll Ochsenknecht dazu bringen, eine Vermögensauskunft abzugeben.
Dabei muss der 34-Jährige offenlegen, über welches Geld und Vermögen er verfügt. Der Hintergrund: Zu einem angesetzten Termin für die Vermögensauskunft soll er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen sein.
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Die offene Forderung stammt laut der deutschen BILD von einer Zahnarztpraxis in Berlin. Der Vollstreckungstitel geht demnach bereits auf das Jahr 2021 zurück.
Gerade erst in Österreich verurteilt
Der neue Ärger kommt für Ochsenknecht nur wenige Tage nach seiner Verurteilung in Innsbruck. Das Landesgericht verhängte am 1. Oktober wegen schweren Betrugs eine Geldstrafe von 34.500 Euro. Hintergrund war eine jahrelang offene Hotelrechnung über rund 14.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass Ochsenknecht gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Seine Verteidigung bekämpft die Entscheidung wegen Nichtigkeit und Strafhöhe.
Erneut Ärger um offene Rechnungen
Im Tiroler Fall ging es um eine Geburtstagsfeier im Jahr 2021 im Hotel Sonne in Kirchberg. Die Rechnung wurde über Jahre nicht bezahlt. Ochsenknecht war deshalb im Juni 2025 über einen europäischen Haftbefehl in Hamburg festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert worden.
Die Hotelrechnung wurde später von seiner Ex-Freundin Yeliz Koç beglichen. Das Strafverfahren lief dennoch weiter und endete nun mit der Verurteilung.
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