24.1.2027

Waidhofen wählt: nur noch Hauptwohnsitzer berechtigt

Schöner Blick in die pittoreske Stadt.
© Waidhofen/Ybbs
Jetzt ist der Termin fix: Am 24. Jänner 2027 wird in Waidhofen an der Ybbs ein neuer Gemeinderat gewählt. Neue Regeln besagen: Nur wer hier seinen Hauptwohnsitz hat, darf auch wählen.
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Waidhofen an der Ybbs. Die Stadt wählt ihren Gemeinderat anders als die meisten niederösterreichischen Gemeinden, denn als Statutarstadt hat sie, wie St. Pölten und Krems, einen eigenen Wahltermin. Heuer greift erstmals die Wahlrechtsreform des Landes.

Stimmberechtigt sind nur noch Personen mit Hauptwohnsitz in Waidhofen. Neben Österreichern zählen dazu auch EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 16 sind. Entscheidend ist der Stichtag 14. Oktober 2026: Wer an diesem Tag nicht in der Stadt gemeldet war, schaut durch die Finger. Kandidieren darf, wer am Wahltag 18 ist.

Mehr Mitsprache am Stimmzettel

Auf dem Wahlzettel ändert sich einiges: Es gelten nur noch amtliche Stimmzettel, "selbst gebastelte" (wie es in der Vergangenheit mitunter vorkam) oder von Parteien gedruckte Zettel fallen weg. Dafür dürfen Wähler bis zu fünf Kandidaten eine Vorzugsstimme geben, jede zählt gleich viel.

Wichtige Termine

Die Wählerverständigungskarten kommen Mitte Dezember per Post. Wahlkarten gibt es ab 4. November 2026, sie werden aber erst ab Ende Dezember oder Anfang Jänner verschickt. Auskunft erteilt das Wahlamt des Magistrats unter 07442/511-236.

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