Causa Timmy
Wal-Rettung: 1,35 Millionen nicht bezahlt – Klage!
Das Landgericht Schwerin bestätigte gegenüber der "Ostsee-Zeitung" den Eingang der Klage im September. Fred Babbel war der technische Dienstleister der privaten Bergung. Er beschaffte Gerät, stellte das Personal, schrieb die Konzepte und band Schlepper und Lastkahn ein. Den Großteil der Summe, vor allem Schlepper und Kran, habe er bei anderen Firmen vorgestreckt. 400.000 Euro, die Walter-Mommert noch während der Aktion zahlte, seien sofort an Schiffe und Barge weitergegangen. Monate später sitze er noch immer auf den Kosten.
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Experten rieten, Timmy sterben zu lassen
Walter-Mommert weist die Forderung zurück: Sie vertraue der Rechtsprechung und verweist auf ein veröffentlichtes Anwaltsschreiben. Darin macht sie Mängel geltend, wirft Babbel vor, Vorgaben des Bergungskonzepts missachtet zu haben, und verlangt weitere Unterlagen zur Freilassung. Einen Vergleich habe sie abgelehnt. Das Gericht hat einen Kostenvorschuss von etwa 23.000 Euro erhalten. Zunächst läuft ein schriftliches Vorverfahren. Die Beklagte bekommt die Klageschrift, beide Seiten können erwidern. Ein Termin folgt nur, wenn keine Einigung zustande kommt.
Der Wal, von Helfern "Timmy" genannt, lag im Frühjahr wochenlang in flachem Wasser vor der Insel Poel. Fachleute stuften es als schwer krank ein und rieten, es in Ruhe sterben zu lassen. Walter-Mommert und Media-Markt-Mitgründer Walter Gunz starteten trotzdem eine Privataktion. Mit Mobilkränen, Pontons und einem Luftkissen wurde der Wal angehoben, auf einen Lastkahn gesetzt und Richtung Nordsee geschleppt. Am 2. Mai ließen sie ihn 70 Kilometer vor Skagen im Skagerrak frei. Kurz darauf trieb er tot vor der dänischen Insel Anholt an Land.
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