Neu ab Oktober

E-Moped-Irrsinn: Dreiräder bleiben erlaubt

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E-Mopeds werden von den Radwegen verbannt. Ein bulliges E-Dreirad darf aber bleiben.
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Besitzer eines "Geco City AX3" können aufatmen. Das bullige Elektro-Dreirad mit einem stolzen Kampfgewicht von 156 Kilogramm (ohne Fahrer!) und einer Breite von fast einem Meter darf weiterhin unbehelligt auf Österreichs Radwegen herumtuckern.*

Ein 12 Kilo schwerer, knapp 40 Zentimeter breiter E-Scooter mit Sitz - vulgo: E-Moped - mit gleicher Leistung und Höchstgeschwindigkeit (max. 600 Watt, 25 km/h) wird hingegen ab 1. Oktober de facto verboten.

Blaues elektrisches Dreirad mit zwei Sitzen und Korb, Logo „E-GO“ oben rechts.
"Geco City AX3" darf zum Teil weiterhin auf Radwegen fahren. Manche Händler führen das Dreirad allerdings auch mit über 600 Watt Maximalleistung, dann ist es nicht erlaubt. © styriaquad.at

Der Grund: Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie müssen also zugelassen werden und ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Außerdem dürfen sie nicht mehr auf Radwegen fahren - de facto also verboten, weil wohl niemand mit 25 km/h über den Wiener Ring kurvt.

Schwarzer E-Scooter mit Sitz und kleinem Gepäckkorb hinten auf weißem Hintergrund.
Verboten: E-Moped darf nicht mehr auf Radwegen fahren. © shoepping.at

Steigen Lieferfahrer auf E-Dreiräder um?

L1e-B betrifft jedenfalls Zweiräder. Mehrspurige - also Drei- oder Vierräder - sind davon nicht betroffen. Seniorenmobile können somit beispielsweise weiter auf Fahrradwegen fahren. Aber eben auch TukTuks oder größere E-Dreiräder. Einzige Einschränkung für den Radweg: Mehrspurige Fahrräder dürfen höchstens 100 Zentimeter breit sein.

Preislich liegen E-Mopeds und E-Dreiräder übrigens oft nicht weit auseinander. Gut möglich also, dass der ein oder andere Lieferfahrer umsattelt.

Ministerium: "Oft Seniorenmobile"

Auf oe24-Anfrage heißt es aus dem Mobilitätsministerium: „Die Novelle hat zum Ziel, die schnellen und wuchtigen E-Mopeds im Sinne der Verkehrssicherheit von den Radwegen auf die Straße zu verlagern. Die genannten mehrspurigen E-Fahrzeuge sind oft Seniorenmobile, auf die viele Menschen, teilweise auch aus gesundheitlichen Gründen, angewiesen sind. Daher wird es in diesem Bereich durch die KFG-Novelle keine Änderungen geben, zumal Seniorenmobile typischerweise deutlich langsamer unterwegs sind."

Bei Zustellplattformen hätten hingegen bereits einige Unternehmen signalisiert, auf E-Bikes umstellen zu wollen, so wie das in anderen Ländern bereits gängige Praxis sei, so das Ministerium.

91 Prozent begrüßen neue E-Moped-Regeln

Laut einer Umfrage des IFDD für W24 begrüßen 91 Prozent der Wienerinnen und Wiener die neuen E-Moped-Regeln.

*manche Händler führen den "Geco" auch mit über 600 Watt Maximalleistung. Dann ist es nicht erlaubt.

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