Corona-Lockerungen ab 1. Juli

Alles offen, (fast) alles erlaubt

Kurz Mückstein
© APA/HERBERT NEUBAUER
Kanzler und Gesundheitsminister verkündeten gestern die fast komplette Öffnung.
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Wien. „Alles, was Spaß macht“, könne ab 1. Juli wieder öffnen, verkündete gestern Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Tatsächlich wird per 1. Juli, wie von ÖSTERREICH angekündigt, fast alles wieder erlaubt sein.

Damit wird es in Österreich, ähnlich wie im vergangenen Sommer, eine der lockersten Regelungen im gesamten EU-Raum geben. Das könne man sich laut Kurz aufgrund der Tests und Impfquote erlauben. Die Nachtgastronomie jubelt jedenfalls.

75 Prozent Kapazität in Discos und Nachtklubs

  • Tanzen. Per 1. Juli fällt die Sperrstunde. Das heißt, Bars und Diskotheken können wieder bis in die Morgenstunden offen haben.
  • Dazu wird es auch wieder Tresenausschank geben. Auch Tanzen wird wieder erlaubt sein.
  • Die Anzahl der Gäste ist sehr generös ausgelegt. Immerhin dürfen die Nachtklubs mit 75 Prozent Kapazität öffnen, also fast Vollauslastung.

Keine 3-G-Regel bei Events bis zu 100 Gästen

  • Großveranstaltungen. Großveranstaltungen sind wieder gestattet. Bei diesen Events, wie etwa Festivals, werde aber die 3-G-Regelung – geimpft, getestet, genesen – weiter gelten.
  • Hochzeiten. Bei Veranstaltungen, etwa Hochzeiten bis zu 100 Personen, entfällt ­sogar die 3-G-Regelung.
  • Sperrstunde Mindestabstand und Kapazitätsregelungen entfallen in Gastronomie und Hotellerie komplett. Ab 1. Juli gibt es ­keine Sperrstunde mehr!

Im Handel & Öffis FFP2, keine Maske in Gastro

  • Keine Masken in Gastro. In Gastronomie und Kultur gilt ab 1. Juli gar keine Maskenpflicht mehr (weder für Gäste noch Personal).
  • MNS statt FFP2. In den meisten anderen Bereichen wird es eine MNS- statt FFP2-Pflicht geben. Im Handel oder den Öffis reichen künftig wieder Stoffmasken. Per 22. Juli soll die Maskenpflicht auch im Handel zur Gänze fallen.
  • Handel. Im Handel fällt mit 1. Juli außerdem auch die 10-Quadratmeter-Beschränkung pro Kunde.

Was ab 1. Juli gilt: Keine Testpflicht für Kinder

  • Getestet, geimpft, genesen – wo gilt „3 G“? Es bleibt dabei, Zutritt nur mit den „3 G“ in der Gastronomie, dem Tourismus (Hotels, Pensionen), in Freizeit- und Kulturbetrieben (nicht Museen!), Sportstätten, Schulen sowie Veranstaltungen ab 100 Personen. Zutritt nur mit „3 G“ auch bei Fach- und Publikumsmessen und Kongressen.
  • Ab wann gilt die Testpflicht? Galt bisher ab 10 Jahren, ab 1. Juli sind es (z. B. in Bädern) 12 Jahre.
  • Und was ist mit der Registrierungspflicht? In Gastro usw. muss man sich noch bis zum 22. Juli registrieren, ab dann nicht mehr.
  • Wo gilt noch die Maskenpflicht? Ab 1. Juli muss in Öffis, im Handel und in den Museen nur noch Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden – NICHT mehr dort, wo die 3-G-Regel gilt. Ab 22. Juni gilt die MNS-Pflicht nur noch in Öffis und in Geschäften des ­öffentlichen Bedarfs.
  • Und wo gilt jetzt noch FFP2-Maskenpflicht? In Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen.
  • Welche Einschränkungen gibt es in Discos und Nachtklubs? „3 G“ bleibt. Bis 22. Juli wird noch registriert und gilt auch eine Kapazitätsgrenze von 75 %, ab 22. Juli fällt auch die. Es darf getanzt werden, sogar an der Bar geschmust werden, einfach alles.
  • Also stirbt auch der Baby-Elefant? Richtig. Ab 1. Juli gibt es auch keine Abstandsregeln mehr.

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